10.11.2025 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 593/2025

Schließung von Braunkohlegruben

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat einen Antrag (21/2598) zur Änderung des Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Darin beantragt sie Änderungen gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und die dazu erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Der Paragraph 49 des Gesetzes ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Braunkohleanlagen zu schließen, um die Braunkohleverstromung zu reduzieren und zu beenden. Solche Verträge können auch Regelungen für die Umwandlung von Anlagen in Sicherheitsbereitschaft vorsehen, die für den Fall der Netzstabilität erforderlich ist.

Hintergrund ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2021, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 vorsieht. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken - RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie - auf der anderen Seite geschlossen. Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Die Entschädigung wird in fünfzehn gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt.