11.11.2025 Finanzen — Antwort — hib 598/2025

Angaben zu Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Berlin: (hib/BAL) Auf die Neutralität der Entfernungspauschale mit Blick auf die Wahl des Verkehrsmittels verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1881). Die Bundesregierung erklärt: „Die Entfernungspauschale bevorzugt keinen motorisierten Individualverkehr. Sie wird jedem Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Transport- beziehungsweise Verkehrsmittel für die Wege zwischen seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte gewährt.“ Die Antwort enthält darüber hinaus umfassende Daten zu den Themen Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie.