11.11.2025 Verkehr — Antwort — hib 601/2025

Edertalsperre dient Oberweserstützung und Hochwasserschutz

Berlin: (hib/HAU) Die Niedrigwasseraufhöhung auf der Oberweser und der Hochwasserschutz sind laut Bundesregierung die einzigen primären und rechtlich festgehaltenen Nutzungszwecke der Edertalsperre. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/2523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2318) hervor. Der dritte, nachgelagerte Nutzungszweck sei die Energiegewinnung, heißt es. Zahlreiche weitere Nutzungen seien im Lauf der Zeit hinzugekommen und würden soweit möglich bei der Wasserabgabenplanung berücksichtigt. Dabei lege die Betriebsvorschrift eine klare Hierarchie der Nutzungszwecke fest. „Diese lautet in folgender Reihenfolge: Stützung der Schifffahrt auf der Oberweser und Hochwasserschutz, danach Energieerzeugung.“ In Trockenphasen habe somit die Stützung der Oberweser Vorrang.

Die Edertalsperre sei mit der entsprechenden jetzigen Steuerung „essenziell für den Hochwasserschutz der Region“, schreibt die Bundesregierung. So sei es beispielsweise gelungen, die Hochwasserspitze zum Jahreswechsel 2023/2024 für Hannoversch Münden um etwa 150 cm zu reduzieren.

Das Wasserkraftwerk Hemfurth I sowie die nachgelagerten Pumpspeicherkraftwerke Waldeck I und Waldeck II leisteten mit ihrer CO₂-neutralen Stromerzeugung einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, heißt es weiter. Das in der Staumauer integrierte Wasserkraftwerk habe in den Jahren 2023 und 2024 jeweils über 17.000 Haushalte mit regenerativem Strom versorgt. Die Pumpspeicheranlagen Waldeck I und Waldeck II nutzten in Zeiten von Stromüberangebot Wasser aus dem unterhalb der Edertalsperre gelegenen Affolderner See. „Gemeinsam stellen sie eine Leistung von 620 Megawatt bereit und tragen damit wesentlich zum Ausgleich von Lastschwankungen und Spitzenlasten im Stromnetz bei“, heißt es in der Antwort.