Ausschuss beschließt Schuldnerberatungsdienstegesetz
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“ (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847, 21/2458) beschlossen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs ist laut Tagesordnung für Freitag, den 14. November 2025, vorgesehen.
Gegenüber dem Regierungsentwurf passten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf noch in zwei Punkten an. Zum einen soll im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben werden, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig.
Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden.
Zum anderen wird durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden.
Mit einem im Ausschuss ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung zudem dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu einer „auskömmlichen Finanzierung“ der Schuldnerberatung zu entwickeln. Dabei soll laut Antrag auch die Möglichkeit der Verfahrensverschlankung, Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung der Prozesse geprüft werden. Entschließungsanträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fanden keine Mehrheit.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112502
Die hib-Meldung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1118300
Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121532