12.11.2025
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 606/2025
Versicherungsleistungen im Entwicklungshilfe-Gesetz
Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/2344(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach der Umsetzung von Projekten zu Leistungen nach dem Entwicklungshilfe-Gesetz (EhfG) im Bereich der Unfall- und Krankenversicherung gefragt, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darauf, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für Fachkräfte im Entwicklungsdienst gemäß EhfG seien. Damit handle es sich bei den Fragen um Auskünfte zu individuellen personenbezogenen Daten, die der Bundesregierung nicht vorlägen.