12.11.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 606/2025

Versicherungsleistungen im Entwicklungshilfe-Gesetz

Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/2344) nach der Umsetzung von Projekten zu Leistungen nach dem Entwicklungshilfe-Gesetz (EhfG) im Bereich der Unfall- und Krankenversicherung gefragt, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2569) darauf, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für Fachkräfte im Entwicklungsdienst gemäß EhfG seien. Damit handle es sich bei den Fragen um Auskünfte zu individuellen personenbezogenen Daten, die der Bundesregierung nicht vorlägen.