Keine Mehrheit für Grünen-Antrag zur Teilhabe-Sicherheit
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 12. November 2025, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte das Gremium gegen die Vorlage. Dieser stimmte neben den Antragstellern nur die Fraktion Die Linke zu.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/1545), die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Aktuell drohten unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre, kritisieren die Grünen darin. Die Fraktion fordert unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag.
In der Aussprache betonte die Grünen-Fraktion, dass sie nicht gegen eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes argumentiere. Es müsse verbessert, vereinfacht und unbürokratischer werden, aber dies dürfe nicht bedeuten, sich von dem personenzentrierten Ansatz zu verabschieden. Auch die SPD-Fraktion bekannte sich klar zum Gesetz und dazu, die personenzentrierte Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig könnten Strukturen noch klarer sein und auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen überarbeitet werden, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Sparen. Die AfD-Fraktion nannte den Antrag schlecht gemacht, auch weil nicht klar sei, von welchen Grundannahmen er ausgehe. Denn es gebe bisher von der Bundesregierung keine entsprechenden Vorgaben, auf die man sich beziehen könne. Die Linke sagte, Sparen bei der Inklusion sei Sparen an der Demokratie, deshalb unterstütze sie den Antrag. Die Bundesregierung müsse endlich für einheitliche Standards sorgen, damit es nicht mehr vom Wohnort abhänge, wie das Bundesteilhabegesetz umgesetzt werde. Die Unionsfraktion bekannte sich auch zum Paradigmenwechsel des Gesetzes, verwies aber darauf, dass die finanziellen Hilferufe aus den Kommunen auch nicht ignoriert werden könnten. Die Bundesregierung verwies auf einen Ende September gestarteten Dialogprozess für mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe, der bis zum Sommer 2026 Ergebnisse liefern solle.