12.11.2025 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 611/2025

Ausschuss billigt Änderungen am Energiewirtschaftsrecht

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat für das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (21/1497, 21/2076) in veränderter Form gestimmt. Für den geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestags.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/1497) sollen der Verbraucherschutz gestärkt und die Umsetzung der Energiewende beschleunigt werden. Wesentlich seien Erleichterungen bei der Einführung zum sogenannten Energy Sharing, mit dem Gruppen Strom aus gemeinschaftlich Erzeugung teilen können. Außerdem soll der Smart-Meter-Rollout, die Umstellung von analogen auf digitale Stromzähler, beschleunigt werden.

Bei den Änderungen im parlamentarischen Verfahren geht es unter anderem um eine Verlängerung für Netzanschlussbegehren bis zum 31. Dezember 2026. Dadurch wird klarstellend geregelt, dass solche Anträge auch weiterhin nach den Regelungen des Paragrafen 33 Absatz 1 bis 9 der mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft tretenden Gasnetzzugangsverordnung behandelt werden.

Außerdem soll bei Wärmespeichern und untertägigen Wasserstoffspeichern eine Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erreicht werden, die zentral für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes seien.

Großbatteriespeicher werden nun ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb von Großbatteriespeichern in planungsrelevanter Größenordnung von einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde (MWh) sei aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich, da diese Batteriespeicher gerade auf die Nähe zu einem Umspannwerk und einem Netzknotenpunkt mit hoher Spannungsebene angewiesen seien. Dies mache eine Privilegierung dieser „essenziellen Energiewendetechnologie erforderlich“.

Der Entschließungsantrag (21(9)127) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert, den Rollout von Smart Metern zu beschleunigen, dazu sollen Sanktionsregime und Rolloutumfang geprüft werden. Die nächste Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Jahr 2026 soll eine deutliche Erweiterung des Rollouts intelligenter Messsysteme aufnehmen.

Keine Mehrheit fand der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21(9)122 neu). Die Grünen forderten unter anderem, dass der Antrag eines Netzanschlusses vollständig digitalisiert und über automatische Schnittstellen möglich gemacht werden soll. Außerdem solle, dem Best-Practice-Beispiel aus Österreich folgend, auch in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle zu Fragen bei Musterverträgen rund um das Thema Energy Sharing eingerichtet werden.