Bauproduktengesetz wird an EU-Recht angepasst
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“ (21/1904) zugestimmt. Damit wird das Gesetz an das EU-Recht angepasst. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf, die AfD-Fraktion stimmte dagegen und die Linksfraktion enthielt sich.
Die Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, die Einsetzung der Deutschen Instituts für Bautechnik als Technische Bewertungsstelle habe sich bewährt und solle fortgesetzt werden. Für die Bauprodukte-Hersteller ergäben sich durch das Gesetz keine neuen Belastungen oder zusätzliche Anforderungen. Es würden nur Zuständigkeiten geregelt, um die Vorgaben aus der EU-Verordnung umzusetzen.
Die SPD-Fraktion erklärte in der Aussprache, Bauen solle umweltfreundlicher und digitaler werden. Die Verordnung enthalte wichtige Punkte wie den digitalen Produktpass, eine strengere Marktüberwachung und eine deutliche Ausweitung der erforderlichen Erklärungen für Bauprodukte im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeitsanforderungen. Es sei für die Koalition wichtig, dass es kein „Bürokratie-Monster“ geben werde. Ähnlich äußerte sich die CDU/CSU-Fraktion. Es müsse darauf geachtet werden, dass die EU möglichst unbürokratisch vorgehe.
Die Fraktion Die Linke sprach von einem sehr wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Das Baugewerbe und seine Produkte seien jährlich für 250 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß in der EU verantwortlich. Der Sektor verbrauche 50 Prozent aller geförderten Ressourcen und erzeuge 30 Prozent der Abfälle. Die Fraktion Die Linke sprach sich dafür aus, das Baustoffrecycling stark zu regulieren, damit das Abrissgeschehen gestoppt werden könne. Die Chance für einen sozial-ökologischen Umbau der Bauwirtschaft sei nicht genutzt worden. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, gehe aber noch nicht weit genug.
Ganz anders argumentierte die AfD-Fraktion, die der EU vorwarf, die unternehmerische Freiheit bei der Vermarktung von Bauprodukten einzuschränken und die Überwachung zu erhöhen. Faktisch würden nationale Entscheidungsspielräume und -kompetenzen eingeschränkt. Der Mittelstand und die Anbieter regionaler Produkte würden besonders belastet. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass die regional geprägte Baukultur erhalten bleibe, forderte die AfD-Fraktion.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne erklärte, bei der Umsetzung der EU-Vorgaben müsse in die Praxis geschaut werden, damit Klima- und Naturschutz nicht zu kurz kommen würden. Die Wahl von Bauprodukten habe eine entscheidende Bedeutung für die Nachhaltigkeit im Bauwesen. Bauprodukte würden Umweltbelastungen über den gesamten Lebenszyklus verursachen. Energieintensive Baumaterialien wie Stahl, Zement und Aluminium hätten einen erheblichen Anteil am globalen CO2-Ausstoß. Daher müsse auf umweltfreundliche Alternativen gesetzt werden.