Grüne für „ganzheitlichen Schutz“ kritischer Infrastruktur
Berlin: (hib/STO) „Deutschland resilient machen - Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2725), der am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“.
Dabei soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollen mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädiert die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen.
Ferner dringt die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung wird dabei zugleich aufgefordert, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss.