12.11.2025 Gesundheit — Anhörung — hib 615/2025

Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten haben sich mit Vorschlägen der Grünen-Fraktion für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) befasst und dabei ganz unterschiedliche Positionen vertreten. Die Grünen-Fraktion zielt mit einem Antrag (21/1667) auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf renditeorientierte Investoren. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte den Antrag und sprach von einem dringenden Handlungsbedarf. Eine klare gesetzliche Regelung sei nötig, die Transparenz schaffe und Fehlentwicklungen verhindern könne, ohne die MVZ als Versorgungsmodell zu entwerten. Sorge bereite die dynamische Entwicklung von Übernahmen und Gründungen von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren (iMVZ).

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plädierte für eine Regulierung. MVZ seien seit ihrer Einführung 2004 ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Die Vorteile der MVZ sollten erhalten und Fehlentwicklungen begrenzt werden, erklärte der Verband. Nötig sei etwa eine Regelung zur Gewährleistung der Trägervielfalt in der vertragsärztlichen Versorgung. Um Einschränkungen zu vermeiden, sollten Zulassungen und Nachbesetzungen bei einer Gefährdung der Trägervielfalt abgelehnt werden können. Überdies müsse die Rolle des ärztlichen Leiters gestärkt werden. Ökonomische Interessen dürften medizinische Entscheidungen nicht überlagern.

Zu einer ganz anderen Einschätzung kommt der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV). Es bestehe kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von MVZ beziehe. Rechtsgutachten hätten gezeigt, dass es keine Evidenz dafür gebe, dass MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern zu einer schlechteren Versorgung führten.

Ähnlich skeptisch äußerte sich der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren - Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung (BMVZ), der eine Versachlichung der Debatte forderte. Es würden in dem Antrag zahlreiche Detailforderungen zur Regulierung von Gründung und Betrieb von MVZ aufgestellt, die der Realität der vertragsärztlichen Versorgung zuwiderliefen und teils als reine Symbolpolitik einzustufen seien. Der Verband empfahl, sich von dem destruktiven Konzept zu lösen, wie eine Gruppe von MVZ-Trägern aus der Versorgung herausgehalten werden könne.

Ein Streitthema in der Anhörung war die Frage, ob Ärzte in MVZ womöglich unter Druck gesetzt werden, um renditestarke Leistungen besonders häufig anzubieten. Eine Sprecherin der BÄK sagte, es gebe in manchen Regionen ein Überangebot an erlösträchtigen Leistungen. Verträge der ärztlichen Leiter müssten geprüft werden, um Bonusverträge mit wirtschaftlichen Anreizen zu verhindern.

Sie erinnerte daran, dass hohe Renditen, die im Gesundheitswesen von Investoren erzielt werden, letztlich auf Kosten der Beitragszahler gingen. Eine Vertreterin des BBMV widersprach und verwies auf die in der Berufsordnung verankerte ärztliche Unabhängigkeit.