AfD fragt nach Gewährung der Erschwerniszulage
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach möglichen Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Zulagen gemäß Paragraf 23p der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für „besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr“. In einer Kleinen Anfrage (21/2662) will sie unter anderem wissen, welche konkreten Dienststellungen, Verwendungen oder Einheiten aktuell ausdrücklich anspruchsberechtigt sind für die Zulage. Ebenso möchte sie erfahren, wie viele Eingaben von Soldaten und wie viele Verwaltungs- und Gerichtsverfahren der Bundesregierung seit 2020 im Zusammenhang mit der Zulage vorliegen. Zudem möchte sie darüber informiert werden, ob die Bundesregierung eine Anerkennung der Gleichwertigkeit des Kommandos Spezialkräfte der Marine und der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 mit den Anspruchsberechtigten in Aussicht gestellt oder erklärt hat.