12.11.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 616/2025

Private Aussagen der Ministerin von Meinungsfreiheit gedeckt

Berlin: (hib/JOH) Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/2354) zu Äußerungen von Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan im Zusammenhang mit der gescheiterten Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, befragt, betont die Bundesregierung in einer Vorbemerkung zu ihrer Antwort (21/2568), Alabali Radovan habe diese auf ihrem privaten Instagram-Account getätigt. Dieser werde nicht vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betrieben. Äußerungen von Bundesministerinnen und -ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf ihren privaten Accounts bewerte sie nicht.

Weiter stellt die Bundesregierung klar, dass die jeweiligen Amtsinhaber - so auch die Bundesministerin - durch Übernahme eines Regierungsamtes ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht aufgeben würden. Ihnen bleibe es weiterhin unbenommen, sich - gedeckt durch die Meinungsfreiheit - auch privat zu äußern und so weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Auf die konkreten Fragen der AfD-Fraktion geht die Bundesregierung nicht weiter ein, sondern verweist auf ihre Vorbemerkung.