Bundesrat will Widerspruchslösung bei der Organspende
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende in den Bundestag eingebracht. Die Situation in der Organspende sei weiter von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet. Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende erhofften Verbesserungen seien bisher nicht eingetreten, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/2738) der Länderkammer.
Auch das jüngst in Betrieb genommene Organspendenregister werde in Bezug auf die Spenderzahlen keine wesentliche Verbesserung herbeiführen können.
Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall und nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall, heißt es in dem Entwurf weiter. Ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken, solle es mit der Einführung der Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen.
Dem Gesetzentwurf zufolge würde jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Sei dies nicht der Fall, sei eine Organ- und Gewebeentnahme bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden solle, um eine ethische Problematik handele, die als Gewissensentscheidung von den Abgeordneten und somit aus der Mitte des Bundestages zu beantworten sei.