14.11.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 624/2025

Etat 2026: 7 Mio. Euro für Munitionsaltlasten-Beseitigung

Berlin: (hib/SCR) Der Bund soll sich weiter an den Kosten der Beseitigung von Munitionsaltlasten beteiligen. Dazu stehen im kommenden Jahr sieben Millionen Euro im Umwelt-Etat zur Verfügung. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Freitagmorgen.

Es handle sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, betonen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Änderungsantrag zu dem Einzelplan, und verweisen darauf, dass die seit 2015 laufende Beteiligung des Bundes auslaufe, obwohl weiterhin erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt bestünden. Mit der Änderung wird ein neuer Titel für den nationalen Bodenschutz aufgenommen.

Laut Beschluss des Haushaltsausschusses sind im Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 2,77 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 81,56 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf für den Einzelplan 16. 2025 sind Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro vorgesehen. Die mit dem Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 2,14 Milliarden Euro und liegen damit 41,58 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf. Das Ministerium bewirtschaftet zudem noch diverse Titel im Klima- und Transformationsfonds.

In der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche kleinteiligere Änderungen an dem Einzelplan vor. So wurden die Titel im Kapitel Verbraucherpolitik in den Einzelplan 07 umgesetzt, um die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien abzubilden; klimapolitische Titel aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wanderten in den Einzelplan von Bundesminister Carsten Schneider (SPD). Aufgrund von Minderbedarfen wurden zudem einige Titel für Zwischen- und Endlagerung geringer veranschlagt als im Regierungsentwurf.

Die Koalitionsfraktionen setzten zudem eine Erhöhung der Investitionsmittel zur Verminderung von Umweltbelastungen durch. Dafür stehen 2026 nun mit 33,3 Millionen Euro eine Million Euro mehr zur Verfügung, in den darauffolgenden Haushaltsjahren sind mit 49,39 Millionen Euro nun sechs Millionen Euro mehr als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Damit sollen laut Änderungsantrag „großvolumige Umweltinnovationsprojekte mit Demonstrationscharakter im großtechnischen Maßstab“ gefördert werden.