17.11.2025 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 626/2025

Etat 2026: Förderung für Online-Schuldnerberatung

Berlin: (hib/SCR) Der Einzelplan des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 1,21 Milliarden Euro (2025: 1,16 Milliarden Euro) vor. Der vom Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am Freitag beschlossene Ansatz liegt damit um 50,24 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 07). Die im Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan von Bundesministerin Stefanie Hubig (SPD) liegen nach dem Beschluss bei 17,64 Millionen Euro, also 15,74 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf.

Mit den Änderungen im parlamentarischen Verfahren auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums vollzog der Ausschuss in dem Einzelplan die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Bundesministerien nach, die im Haushalt 2025 und im Regierungsentwurf 2026 noch nicht abgebildet waren. Im Einzelplan 07 betrifft dies konkret die Verbraucherpolitik, die nun als Kapitel in diesem Haushaltsplan aus dem Einzelplan 16 umgesetzt wurde.

In der Bereinigungssitzung setzten die Koalitionsfraktionen zudem noch einige weitere Änderungen durch. So sind zusätzliche Mittel für ein Projekt für Verbraucherforschung an der Universität Bayreuth sowie für die Verbraucherschulen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Verfügung gestellt worden.

Zusätzliche Mittel gibt es auch für die „Ausfinanzierung eines Digitalisierungsprojektes für eine Online-Schuldnerberatung“. Der entsprechende Haushaltsansatz für „überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“ fällt mit 2,68 Millionen Euro nun 700.000 Euro höher aus als im Regierungsentwurf, die Verpflichtungsermächtigung für die darauffolgenden Haushaltsjahre 2027 bis 2029 wurde um insgesamt 3,20 Millionen Euro auf 4,53 Millionen Euro erhöht.

Für die Einrichtung einer bundesweiten Transfer- und Koordinierungsstelle „StoP - Stadt(teile) ohne Partnergewalt“ sind im Einzelplan auf Antrag der Koalition nun 600.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 sowie 1,8 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für die darauffolgenden Haushaltsjahre veranschlagt. In Fortführung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2025 werden zudem 2026 1,7 Millionen Euro für den Zuschuss des Projekts „Überregionale Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt“ neu im Haushalt eingestellt. Für das Projekt wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von einer Million Euro neu ausgebracht, da die im Haushalt 2025 ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung laut Änderungsantrag voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden kann.

Mehr Mittel haben die Koalitionsfraktionen zudem für die Stiftung Forum Recht eingestellt. Die Zuführung aus dem Bundeshaushalt fällt mit 4,45 Millionen Euro um 915.000 Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit soll laut Änderungsantrag insbesondere der Aufbau des Mobilen Forums Recht finanziert werden, „um die Angebote der Stiftung deutschlandweit in der Fläche sichtbarer zu machen“.