Keine detaillierten Angaben zu Maßnahmen für Cybersicherheit
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage (21/2423) der AfD-Fraktion zur Cybersicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „nach sorgfältiger Abwägung“ nicht vollständig. Ein Bekanntwerden detaillierter Informationen, etwa über eingesetzte IT-Sicherheitsprodukte sowie Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, würde ihr zufolge das „Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMZ eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten“, schreibt sie in ihrer Antwort (21/2690). Angreifer könnten damit Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen.
Der Bundesregierung zufolge findet eine regelmäßige Beratung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes statt. Das IT-Sicherheitsniveau werde außerdem durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes würden in diesem Prozess berücksichtigt, betont sie.
Weiter heißt es in der Antwort, Stärkung und Schutz der digitalen Sicherheit sei „eine wichtige Zukunftsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“. Cybersicherheit werde bereits als Querschnittsaufgabe in allen digitalen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mitgedacht. Diese bestünden aus bilateralen Projekten sowie darüber hinaus aus einzelnen Projekten im multilateralen Rahmen.