BfV-Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen
Berlin: (hib/STO) „Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (21/2816) der AfD-Fraktion. Darin erkundigt sie sich danach, wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, auf Ersuchen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2017 bis zum 20. Oktober 2025 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft worden sind. Auch will sie wissen, wie viele Ersuchen das Ministerium „in Bezug auf Projektträger seit 2017 bis zum 1. November 2025 jeweils jährlich an das BfV in Bezug auf welches Bundesförderprogramm“ gestellt hat. Ferner fragt sie unter anderem danach, in wie vielen Fällen das BfV verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug auf die zu überprüfen Projektträger und natürlichen Personen an das Ministerium gemeldet hat.