17.11.2025
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 628/2025
Fördermittel der Bundesregierung
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die freie Meinungsäußerung oder die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2527) auf eine Kleine Anfrage (21/2379) der AfD-Fraktion.
Hintergrund sind Fördermittel der Bundesregierung an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Die Fragesteller hegen Zweifel an „Transparenz, Neutralität und demokratischer Legitimation dieser Förderpraxis“ und kritisieren, durch Bundesmittel finanzierte Kampagnen könnten sich als „steuerfinanzierte politische Meinungsbildung“ entpuppen.