17.11.2025 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 629/2025

Etat 2026: Ansatz für das Wohngeld erhöht

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Freitag in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gebilligt. Im Geschäftsbereich von Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) sind demnach im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2025: 7,37 Milliarden Euro) vorgesehen. Das sind 150,13 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 25). Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre liegen mit 5,17 Milliarden Euro minimal unterhalb des Ansatzes im Regierungsentwurf.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bewirtschaftet zudem noch diverse Ausgabetitel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.

Wesentliche Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums betreffen unter anderem den Ansatz für das Wohngeld. Dieser liegt mit 2,4 Milliarden Euro 160 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung. Die Gegenfinanzierung ist durch Streichung des Titels „Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume“ vorgesehen, für den im nächsten Jahr zehn Millionen Euro und in den Folgejahren 150 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen waren.

Weitere gewichtige Änderungen betreffen Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes, die in diesem Einzelplan veranschlagt werden. Es handelt sich laut Vorlage dabei um Vorhaben, die bereits mit einer Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2025 vorgesehen waren, für die aber kein Vergabeverfahren mehr durchgeführt werden konnte. Entsprechend konnten die diesjährigen Ermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden. Die Koalitionsfraktionen setzten eine gleichartige Änderung auch für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation durch.

Mehr Mittel stellten die Koalitionsfraktionen zudem für die „Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum“ bereit. Hierfür stehen im Haushalt 2026 nun 9,6 Millionen Euro und damit 1,65 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 21,98 Millionen Euro um 8,25 Millionen Euro höher aus. Gegenfinanziert wird die Änderung durch Kürzungen bei der „Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur“.