Keine Schwerpunktprüfungen der FKS in der Forstwirtschaft
Berlin: (hib/BAL) In den Jahren 2015 bis 2025 haben keine bundesweiten Schwerpunktprüfungen der beim Zoll angesiedelten Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bereich der Forstwirtschaft stattgefunden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2437).
Zugleich erklärt sie, dass die FKS „für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gut aufgestellt“ sei und erfolgreich arbeite. Besondere Anforderungen an eine Ausstattung für Prüfungen in der Forstwirtschaft bestünden nicht.
Der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) beschlossen. Es sieht unter anderem eine Veränderung der Schwerpunktbranchen für Prüfungen im Kampf gegen Schwarzarbeit vor.
Link zum Bericht über die Entscheidung im Bundestag: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/koalition-will-luecken-bei-der-schwarzarbeit-schliessen