Cybersicherheit im Geschäftsbereich des Agrarministeriums
Berlin: (hib/MIS) „Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/2403) mit dem Titel “Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat„(BMLEH) nicht durchgängig vollständig erfolgen kann.“ Das erklärt die Bundesregierung in Ihrer Antwort (21/2681) auf die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten.
Zur Begründung heißt es in der Regierungsantwort, dass die IT-Infrastruktur der Bundesregierung jeden Tag einer Vielzahl unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt sei. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sei diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe müsse auch in der Zukunft bestmöglich verhindert werden. Informationen zu sämtlichen im BMLEH und dessen Geschäftsbereichsbehörden eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, zu Rechenzentren, Sicherheitsüberprüfungen, Maßnahmen gegen Cyberangriffe und für IT-Sicherheit bezögen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMLEH eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.