Etat 2026: Klima- und Transformationsfonds
Berlin: (hib/SCR) Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 34,8 Milliarden Euro fließen können. Damit fällt der Ausgabeansatz im Wirtschaftsplan des Sondervermögens des Bundes um 1,73 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 60, Kapitel 6092). Die im Wirtschaftsplan für die kommenden Haushaltsjahre ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich demnach auf 38,40 Milliarden Euro. Das sind 408,75 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die entsprechenden Änderungen beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 (21/2060).
Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Sie speisen sich vor allem aus Einnahmen aus dem Emissionshandel und aus der CO-Bepreisung sowie aus einer Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zudem wird im kommenden Jahr nunmehr mit einer „Globalen Mehreinnahme“ in Höhe von 1,73 Milliarden Euro gerechnet. Dabei handelt es sich laut Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums um mindestens zu erwartende , im Haushaltsjahr 2026 zusätzlich verfügbare Mittel aufgrund von erkennbaren Minderabflüssen im Haushaltsvollzug 2025.
Der Ausschuss nahm auf Grundlage der Bereinigungsvorlage zudem einige Änderungen an den Ausgabetiteln vor. Neu aufgenommen wurde ein Titel zur „Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“. Dafür stehen im nächsten Jahr 550 Millionen Euro zur Verfügung und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt bis zu 222 Millionen Euro.
Erhöht wurden die „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen“. Sie fallen mit vier Milliarden Euro eine Milliarde Euro höher aus als im Regierungsentwurf.
Änderungen gibt es auch im Titel für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Dafür stehen mit 254,97 Millionen Euro nun 129,97 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Regierungsentwurf; zusätzlich 78,81 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Es handelt sich laut Begründung um eine Verschiebung von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen für vom Bundestag beschlossene Programmscheiben, die 2025 noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten.
Mit derselben Begründung fällt zudem der Ausgabeansatz für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 358,14 Millionen Euro um 145,23 Millionen Euro höher aus. Die Verpflichtungsermächtigung beträgt 107,94 Millionen Euro. Laut Vorlage konnten noch nicht alle vom Bundestag ausgewählten Projekte im Haushaltsjahr 2025 umgesetzt werden.
Höher fällt im Wirtschaftsplan auch der Ansatz für „Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz“ aus. Dafür sind 2026 31,48 Millionen Euro vorgesehen, 1,67 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Grund dafür ist eine Umsetzung aus dem Titel für die „Dekarbonisierung der Industrie“, der mit 699 Millionen Euro entsprechend geringer ausfällt.
Für „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ stehen im Wirtschaftsplan im kommenden Jahr 11,97 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 100 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Begründet wird dies mit einer Anpassung an den Mittelbedarf.
Weitere Änderungen im Wirtschaftsplan betreffen zum einen die Deckungsvermerke der Titel. Zum anderen soll der „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ nicht wie ursprünglich vorgesehen über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, sondern über den Einzelplan 16. Einen konkreten Mittelansatz gibt es für den Titel nicht.