20.11.2025
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Verordnung — hib 636/2025
Anpassung von Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will mittels einer Verordnung (21/2865) verschiedene Rechtsverordnungen, die auf Basis des Chemikaliengesetzes erlassen wurden, an europäisches Recht anpassen. In erster Linie diene die neue Verordnung der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) an die EU-Verordnung 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, erklärt die Regierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. Für die Verordnung ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich.