Betrugsfälle bei Einzelcoachings durch Jobcenter
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Ermittlungsverfahren, das die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs bei öffentlich finanzierten Einzelcoachings von Jobcentern durchführt. Die Ermittlungen liefen noch, so dass aktuell keine abschließenden Erkenntnisse vorlägen, schreibt die Regierung in einer Antwort (21/2734) auf eine Kleine Anfrage (21/2416) der AfD-Fraktion. Die Regierung könne aber nicht endgültig ausschließen, dass es durch vorsätzliches strafbares Handeln Einzelner oder Mehrerer zu Schädigungen zu Lasten von Agenturen für Arbeit (BA) oder von Jobcentern kommen könne, sie habe jedoch keine Kenntnis davon, dass sich strafrechtliche Ermittlungen gegen gegenwärtige oder frühere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA oder der Jobcenter richten.