26.11.2025
Inneres — Unterrichtung — hib 649/2025
Bericht zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen des BKA
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/2920) liegt der „Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Mit diesem Bericht kommt das BKA seiner Berichtspflicht gemäß Paragraf 88 des Bundeskriminalamtsgesetzes nach. Darin werden durchgeführte und abgeschlossene berichtspflichtige Maßnahmen des BKA aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2025 aufgelistet. Dazu zählen unter anderem neben längerfristigen Observationen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.