Kontrolle innerparlamentarischer Abläufe
Berlin: (hib/STO) Die Kontrolle innerparlamentarischer Abläufe im Bundestag ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2874) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2661). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob die Bundesregierung derzeit Erkenntnisse darüber hat, dass Bundestagsmitglieder „ihre Parlamentsrechte missbrauchen, um Deutschland zu schaden“.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist der Bundestag ein selbstständiges Verfassungsorgan. Die Ausübung der Mandate erfolge frei und unabhängig gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. „Die Wahrung, Ausgestaltung und Kontrolle der innerparlamentarischen Abläufe sowie die Bewertung des Verhaltens von Mitgliedern oder Fraktionen obliegt dem Deutschen Bundestag selbst“, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei nicht zuständig, so dass sie keine Bewertung vornehme und sich nicht äußere.
Im Übrigen erfolge die Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz unabhängig von parlamentarischen Fragestellungen, heißt es in der Antwort ferner. Selbstverständlich verfolgten die Bundessicherheitsbehörden kontinuierlich und eigenständig die „Lage im Bereich von Spionageabwehr, nachrichtendienstlicher Einflussnahme und von durch ausländische Staaten gesteuerten Desinformationsaktivitäten“.