28.11.2025 Inneres — Antwort — hib 652/2025

Entwicklung der Personalausweisgebühr seit 2010

Berlin: (hib/STO) Die Gebührenentwicklung für die Ausstellung von Personalausweisen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2912) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2747). Danach setzt sich die Gebühr zusammen aus dem Kostenanteil für die Produktion des Personalausweises und aus dem bei den örtlichen Behörden anfallenden Kostenanteil zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. Sie lag laut Vorlage von 2010 bis 2020 bei 28,80 Euro (Kostenanteil Produktion: 21,70 Euro; Kostenanteil Verwaltung: 7,10 Euro) und von 2021 bis 2025 bei 37 Euro (Produktion: 22,30 Euro, Verwaltung: 14,70 Euro). Die Personalausweisgebühr deckt die Kosten aller an der Leistung Beteiligten ab, wie die Bundesregierung weiter ausführt.