01.12.2025 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 653/2025

Regierung: Bisher keine Zuwendung an Denkfabrik Republik 21

Berlin: (hib/VOM) Für das Haushaltsjahr 2025 liegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) kein Zuwendungsantrag der Denkfabrik Republik 21 (R21) vor, eine Zuwendung sei bisher nicht erfolgt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2646) mit. Die Fraktion hatte sich auf eine Entscheidung in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2025 am 4. September bezogen, R21 Fördermittel von 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Denkfabrik sei 2021 unter anderem von der ehemaligen Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) und dem Historiker Dr. Andreas Rödder gegründet worden und sei ein „parteinahes Projekt im Umfeld der Union“, hieß es in der Anfrage. Die Linke hatte unter anderem gefragt, ob R21 ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass R21 dem BPA im Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 als institutioneller Zuwendungsempfänger zugewiesen worden sei. Die institutionelle Zuwendung sei aufgrund von Beschlüssen des Bundestages veranschlagt. Die Darlegung eines erheblichen Bundesinteresses nach der Bundeshaushaltsordnung könne entfallen, weil Zuwendungen auf Grundlage von Bundestagsbeschlüssen diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllten.

Darüber hinaus betont die Regierung, es sei nicht ihre Aufgabe, „anlasslos und über die haushaltsrechtlichen Vorgaben hinaus allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“. Auch ein darauf gerichteter Informationsanspruch des Parlaments bestehe nicht, vielmehr könnte er Grundrechte Dritter verletzen. Der parlamentarische Informationsanspruch der Abgeordneten erstrecke sich nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und andererseits in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Der Informationsanspruch erstrecke sich nicht auf Beurteilungen steuerlicher Einzelfälle und die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit.