01.12.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 653/2025

Zurückweisungen an den Grenzen thematisiert

Berlin: (hib/STO) Zurückweisungen an den deutschen Grenzen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/2913). Wie sie darin ausführt, hat die Bundesregierung „mit Anordnung vom 7. Mai 2025 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten an den deutschen Außengrenzen angewiesen, Zurückweisungen durchzuführen - auch gegenüber Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben“. In seiner Weisung vom 7. Mai 2025 fordere Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Anwendung von Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 2 des Asylgesetzes, „wonach einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn die Person über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist ist“.

Weiter schreibt die Fraktion, dass nach der von ihr geteilten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Berlin Zurückweisungen nach dieser Weisung rechtswidrig gewesen seien, denn die Anwendung der genannten Gesetzespassage widerspreche dem vorrangig geltenden EU-Recht. Nach der Dublin-III-Verordnung habe ein Staat erst eine Prüfung über das Asylgesuch durchzuführen und dürfe eine Person nicht ohne Prüfung zurückweisen.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Zurückweisungen gemäß Paragraph 18 Absatz 2 des Asylgesetzes es seit dem 7. Mai gegeben hat. Auch fragen sie unter anderem, wie viele Personen davon betroffen waren, die ein Schutzgesuch gestellt haben.