01.12.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 654/2025

Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat drei Unterrichtungen zur Haushaltsführung 2025 vorgelegt. Darin geht es um die Einwilligung des Bundesfinanzministeriums in überplanmäßige Ausgaben beziehungsweise überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.

Genehmigt wurde eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 100 Millionen Euro in Zusammenhang mit der „energie-, klima- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit der Ukraine“ (Kapitel 0904 Titel 68711). „Die Mittel werden unverzüglich benötigt, um Ersatzteillieferungen und damit ein Mindestmaß an Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Bei Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung wäre sofort angesichts der sinkenden Temperaturen mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen insbesondere aus Ballungsräumen zu rechnen“, heißt es zur Begründung in der Vorlage (21/2949).

Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 420,81 Millionen Euro genehmigte das Finanzministerium zudem für Bedarfsplanmaßnahmen in Bezug auf Bundesstraßen (Kapitel 1201 Titel 74122). „Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss eines Vertrags zur Beauftragung von Bauleistungen zum Bau der neuen Peenestrombrücke im Rahmen der laufenden Baumaßnahme 'Ortsumgehung Wolgast' notwendig“, heißt es in der Begründung (21/2950).

Zu einer weiteren genehmigten überplanmäßigen Ausgabe liegen keine öffentlichen Informationen vor. Wie der Unterrichtung (21/2967) zu entnehmen ist, ist die entsprechende Anlage als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.