01.12.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 655/2025

Einsatz von KI im Geschäftsbereich die Bundesregierung

Berlin: (hib/LBR) Die KI-Verordnung gilt für alle KI-Anwendungen der Bundesverwaltung, die KI-Systeme im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung sind. Die Risikoklassen der Systeme der Bundesverwaltung seien im Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) einsehbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2892) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/2310). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, welche Bundesministerien aktuell auf (teil)automatisierte Entscheidungsprozesse und Mustererkennungen sowie Künstliche Intelligenz setzen.

Im Anhang listet die Bundesregierung eine Reihe von Systemen mit dem Status „In Verkehr/In Betrieb“ beziehungsweise „In Planung/In Vorstudio“ auf. Eine vollständige Angabe aller in den Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden eingesetzten KI-Komponenten sei nicht möglich. Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) habe das Innenministerium eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen, betont die Bundesregierung in der Antwort weiter.

Auf die Frage, in welchen obersten Bundesbehörden Dienstanweisungen und Handreichungen zum Einsatz von KI existierten, antwortet die Regierung, dass am 27. März 2025 eine Leitlinie für Einsatz von KI in der Bundesverwaltung veröffentlicht worden sei. Diese setze „allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung“. Darüber hinaus unterstütze die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) die Bundesbehörden „bei der Sicherstellung eines ausreichenden Niveaus an KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeitenden“.