01.12.2025 Inneres — Gesetzentwurf — hib 656/2025

Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss.

Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt.