02.12.2025
Finanzen — Unterrichtung — hib 657/2025
Keine Einwände gegen Steuerfreiheit für E-Autos
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (21/2966).
Der Gesetzentwurf (21/2672) sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden.