Wasserrechtliche Auflagen für das Endlager Konrad
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hält weiterhin an der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im niedersächsischen Schacht Konrad fest. In einer Antwort (21/2917) auf eine Kleine Anfrage (21/2798) der Fraktion Die Linke heißt es, die Endlagerung solle „nach aktuellem Planungsstand zu Beginn der 2030er Jahre beginnen“.
Die Bundesregierung rechnet demnach nicht damit, dass wasserrechtliche Auflagen die Einlagerung des Atommülls im derzeit einzigen genehmigten und im Bau befindlichen Endlager verzögern oder gar scheitern lassen könnten. Sie erwarte, „dass nachgewiesen werden kann, dass von den Abfällen keine nachteiligen Veränderungen des oberflächennahen Grundwassers“ zu besorgen sind„, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Derzeit arbeite die Bundesgesellschaft für Endlagerung daran, die “erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ob es eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis brauche, sei „aus heutiger Sicht nicht absehbar“.
Im April hatten Medien unter Berufung auf vertrauliche Dokumente berichtet, dass einer Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad behördliche Auflagen entgegenstünden. Als Grund wurde unter anderem die wasserrechtliche Erlaubnis von 2002 genannt, die eine Begrenzung der Stoffe vorschreibt, die in das Endlager gebracht werden dürfen. „In den 303.000 Kubikmetern Atommüll, die in 'Konrad' landen sollen, dürften zum Beispiel nur 43 Kilogramm Quecksilber oder elf Gramm Platin enthalten sein“, zitiert die Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage einen Beitrag der „Tagesschau“. Würden diese Grenzwerte exakt eingehalten, könnte laut Experten nur ein Bruchteil der zur Einlagerung vorgesehenen mittel- und schwachradioaktiven Abfälle eingelagert werden.
Hinzu komme, dass die Berechnungsgrundlage laut einem Berater des Bundesumweltministerium „abhängig von den jeweils aktuell gültigen wasserrechtlichen Gesetzen und Verordnungen“ ist. Dies führe dazu, dass aufgrund von Grenzwertverschärfungen beim Grund- und Trinkwasserschutz in den letzten Jahren kein einziges Gebinde für die Einlagerung in das alte Eisenerzbergwerk freigegeben ist. „Ein Scheitern des Endlagers wird von dem Berater als wahrscheinlichstes Szenario bewertet“, heißt es in der Anfrage der Linken-Abgeordneten.
Laut den Angaben der Bundesregierung erfüllen aktuell (Stand Oktober 2025) 962 Abfallgebinde der Energieversorgungsunternehmen PreussenElektra, RWE, EnBW, Kernkraft GmbH und Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH die Voraussetzungen nach Paragraf 2 Absatz 5 Entsorgungsgesetz. Diese sind mit einem Gesamtvolumen von 5.696 Kubikmetern derzeit in Zwischenlagern untergebracht.
Außerdem widerspricht die Bundesregierung der in Medienberichten vertretenen Beurteilung: Der in der Medienberichterstattung anonym zitierte „Berater des Bundesumweltministeriums“ sei ihr nicht bekannt. Sie teile auch dessen Einschätzung nicht. In der Antwort heißt es: „Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass das Endlager Konrad gemäß den Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses errichtet und betrieben werden wird.“