Erhalt von Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen
Berlin: (hib/NKI) Für Landwirte besteht keine Pflicht zu einem Umbruch von Ackerflächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2890) auf eine Kleine Anfrage (21/2559) der AfD-Fraktion. Vielmehr würden die Betriebe alle fünf Jahre vor allem aus Sorge vor dem Verlust des Ackerstatus und eines damit verbundenen verringerten Verkehrswertes beziehungsweise Kaufpreises der Flächen den Umbruch vornehmen.
Aus ökologischer Sicht sei Grünland, insbesondere extensiv genutztes Grünland, als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig weise es eine hohe Bedeutung für den abiotischen Ressourcenschutz auf. So spiele Grünland eine Rolle beim Gewässerschutz, beim Hochwasserschutz oder beim Erosionsschutz. Es sei darüber hinaus auch aus Klimaschutzgründen relevant und präge typische Landschaftsbilder in vielen Regionen, wie den Wechsel von Acker-, Grünland- und Waldflächen. Je nach Lage, Alter und ökologischer Wertigkeit sowie Nachnutzung der Fläche gehe ein Umbruch von Grünland daher mit ökologischen Nachteilen in unterschiedlich großem Umfang einher, heißt es in der Antwort.