02.12.2025 Verkehr — Antwort — hib 661/2025

Bundesförderung für „ausgeflaggte Schiffe“

 

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ über den 31. Dezember 2025 hinaus fortgeführt wird. Das geht aus der Antwort (21/2905) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2689) hervor. In der Antwort verweist die Regierung zudem darauf, dass die Förderrichtlinie BordstromTech am 31. Dezember 2026 endet.

Die von der AfD-Fraktion angesprochenen 71 Schiffe, die nicht unter deutscher Flagge fahren, also „ausgeflaggt“ wurden, aber nach Aussage der Fraktion in den letzten sieben Jahren von der Bundesrepublik Deutschland mit fast 53 Millionen Euro finanziell gefördert wurden, führen laut Bundesregierung Flaggen der EU-Mitgliedstaaten Portugal, Finnland, Niederlande, Zypern, Schweden, Malta und Italien. Die Fördergegenstände und -kriterien bestimmten sich nach den einschlägigen Richtlinien „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)“, Richtlinie über „Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff“ (LNGSeeschiffRL) sowie die Förderrichtlinie „Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen“ (BordstromTech). Die Förderungen pro Schiff beliefen sich der Antwort zufolge je nach Fördergegenstand zwischen 60.000 Euro und 5,9 Millionen Euro.