02.12.2025 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 661/2025

Kleine und mittlere Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen

Berlin: (hib/HAU) Für die Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen im Schienennetz bis 2030 interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) schreibe in den Paragrafen 55, 58 und 59 ein Verfahren zu „überlasteten Schienenwegen“ vor, heißt es in der Kleinen Anfrage der Fraktion (21/2883). Nach der Erklärung der Überlastung, auch zukünftiger Überlastungen, in Paragraf 55, müsse eine Kapazitätsanalyse nach Paragraf 58 und ein Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität nach Paragraf 59 erstellt werden. Der Zeitrahmen dafür betrage jeweils maximal sechs Monate. Überlastungen lägen laut Paragraf 1 ERegG insbesondere dann vor, „wenn der Nachfrage nach Zugtrassen auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen während bestimmter Zeitabschnitte nicht in angemessenen Umfang entsprochen werden kann“.

Von der Bundesregierung wollen die Grünen nun wissen, wie viele Überlastungserklärungen es in den einzelnen Jahren seit 2008 gab und wie viele der Überlastungserklärungen aufgrund der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden konnten. Gefragt wird auch, was die Bundesregierung plant, um die kleinen und mittleren Maßnahmen aus den Plänen zur Erhöhung der Schienenwegkapazität schneller umzusetzen.