03.12.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetzentwurf — hib 662/2025

Data Act: Gesetzentwurf zur Durchführung vorgelegt

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.

Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung.

Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der BNetzA mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können.

Der Entwurf beziffert umfangreiche Haushaltsausgaben: Der Bundesnetzagentur entstünden demnach ab 2026 jährliche Kosten von rund 3,7 Millionen Euro sowie einmalige Aufwendungen von 2 Millionen Euro. Für die für Wahrnehmung der Fachaufgaben seien insgesamt 19,3 Planstellen erforderlich, für den Querschnittsbereich würden laut Angaben der Regierung 5,7 Planstellen benötigt. Zusätzlicher Aufwand entstehe zudem bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Haushalte der Länder und Kommunen würden nicht belastet, schreibt die Bundesregierung weiter.