03.12.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 664/2025

Änderung beim Schonvermögen führt zu Einsparungen

Berlin: (hib/PK) Die geplante Änderung zum Schonvermögen bei der neuen Grundsicherung wird nach Angaben der Bundesregierung zu Einsparungen führen. Künftig sollen altersabhängige Freibeträge für das Schonvermögen gelten. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Höhe des Schonvermögens an die Lebensleistung gekoppelt wird, heißt es in der Antwort (21/2983) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2814) der Grünen-Fraktion.

Dies solle bürokratiearm gewährleistet werden. Die Umsetzung dieser Vereinbarung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ungeachtet dessen sei das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum für jede leistungsberechtigte Person unabhängig von der Höhe des Schonvermögens gewährleistet.

Die vorgesehene Abschaffung der Karenzzeit für Vermögen führt den Angaben zufolge 2028 zu Einsparungen von schätzungsweise 50 Millionen Euro, von denen 44 Millionen Euro auf den Bund und sechs Millionen Euro auf die Kommunen entfallen.

Es werde damit gerechnet, dass Personen infolge der Gesetzesänderungen von einer Antragstellung Abstand nehmen, weil sie über höheres Vermögen verfügen. Bei laufendem Leistungsbezug werde davon ausgegangen, dass die Änderung einen Arbeitsanreiz biete. Die Absenkung des Schonvermögens führe zu geschätzten jährlichen Minderausgaben von rund 25 Millionen Euro, von denen rund 22,1 Millionen Euro auf den Bund und rund 2,9 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen.