Ausschuss stimmt für Geothermie- und Wärmespeicher-Gesetz
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Fraktionen der AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen erhielt die Stimmen von CDU/CSU und SPD, die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Das Parlament will am Donnerstag abschließend über das Gesetz abstimmen.
Mit dem Gesetz soll die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, der Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie der Transport und die Speicherung von Wärme beschleunigt werden. Dafür werden Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut. Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen. Auch für private Haushalte wird es leichter, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten. Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.
Zudem soll der Gesetzentwurf Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2024/1788 umsetzen. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren zu erteilen ist. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung gleichzeitig auch die Fristen der novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern.
Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass für die Genehmigung von Geothermieprojekten Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten, damit keine Verzögerungen in der Planungsphase entstehen. Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher soll durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert werden. Hierdurch soll verdeutlicht werden, dass Wärmespeicher für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Betrieb stets in einem Verbund zu einem Wärmenetz stehen müssen. Mit diesem Wärmenetz müssen zudem auch Wärmequellen wie zum Beispiel vorhandene Solarthermie- oder Geothermieanlagen, Klärwerke oder Anlagen, bei denen Abwärme anfällt (z.B. Rechenzentren), aber auch Wärmesenken, die zusätzliche Wärme benötigen, wie zum Beispiel Wohn- oder Geschäftshäuser, verbunden sein. Vor diesem Hintergrund kann die Privilegierung dieser Speicher als mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes als vereinbar angesehen werden. „Dies soll daher auch bereits aus dem Gesetzeswortlaut hervorgehen“, heißt es in dem Änderungsantrag.
Schließlich soll der Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden. Dazu werden zwei Privilegierungstatbestände eingeführt: zum einen für Batteriespeicher, die eine vorhandene Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien ergänzen, zum anderen für Batteriespeicher, die unabhängig von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen verwirklicht werden sollen. Für Letztgenannte werden dabei noch weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Privilegierung normiert.
In ihrem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen, funktionale Kriterien für privilegierte Speicher zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages erfüllen, sich für „einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ einzusetzen. Außerdem soll bis Juni 2026 ein festes Ausbauziel für Abwasserwärme-Vorhaben vorgelegt werden, „das unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure ausgearbeitet werden soll“.