Grünen fordern Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts
Berlin: (hib/SAS) Anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/3049) das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) umfassend zu novellieren und im Zuge der anstehenden Umsetzung der Ende September im EU-Rat angenommenen EU-Bodenrichtlinie zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln.
Dabei müssten insbesondere Zweck und Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin angepasst werden. Die natürlichen Funktionen insbesondere zum Erhalt und zur Wiederherstellung als natürliche Senke, für die bodenbezogenen Biodiversität und das Wasserspeichervermögens seien ebenfalls zu ergänzen, heißt es im Antrag. Außerdem brauche es eine gesetzliche Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.
Bei der Novellierung soll nach Vorstellung der Grünen auch eine „Netto-Null-Flächenversiegelung“ bis 2050 gesetzlich verankert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die durch Nutzungsveränderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden. Auch die Vorsorgepflicht soll erweitert werden, plädieren die Abgeordneten in der Vorlage. Stoffeinträge sollten demnach so beschränkt werden, dass sie „keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen und schädliche Bodenveränderungen durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust verhindert werden.“
Die Grünen verweisen auf den „besorgniserregenden Zustand der Böden“: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasteten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärfe zudem die Konflikte um die begrenzte Ressource. Den dringenden Handlungsbedarf habe auch der sechste Bodenschutzbericht (21/1090) der Bundesregierung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das mittlerweile 26 Jahre alte Bodenschutzgesetz zu einem „modernen Bodengesundheitsgesetz“ weiterzuentwickeln„.