NKR: Erfüllungsaufwand für Gesetze zurückgegangen
Berlin: (hib/VOM) Von Juli 2024 bis Juni 2025 ist der Erfüllungsaufwand für neue Regelungen um rund 3,2 Milliarden Euro zurückgegangen, meldet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2025 mit dem Titel „Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten“, den die Bundesregierung als Unterrichtung (21/3050) vorgelegt hat. Der NKR ist ein unabhängiges Gremium von zehn ehrenamtlich tätigen Experten, das die Bundesregierung im Sinne von weniger Bürokratie, besseren Gesetzen und digitaler Verwaltung berät und beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung angesiedelt ist. Der NKR überprüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistaugliche Alternativen bestehen und wie eine gute digitale Ausführung erreicht werden kann.
Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, verzeichnet die öffentliche Verwaltung mit 1,7 Milliarden Euro die größte Entlastung. Die Wirtschaft profitiere von knapp einer Milliarde Euro Rückbau, die Hälfte davon aus sinkenden Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger würden um 500 Millionen Euro entlastet. Der NKR spricht von einer deutlichen Trendumkehr, wobei der sogenannte „Bau-Turbo“ mit einem Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro den entscheidenden Beitrag liefere. Gleichwohl blieben die Belastungen mit Bürokratiekosten von 64 Milliarden Euro pro Jahr und 13,2 Milliarden Euro zusätzlichem Erfüllungsaufwand seit 2011 auf zu hohem Niveau. Dieser „Belastungsberg“ müsse konsequent abgetragen werden, fordert der NKR. Die verschärften Abbauziele der Bundesregierung böten dafür den richtigen Rahmen.
Der NKR klagt in seinem Jahresbericht über „teilweise extrem kurze Fristen“, die ihm für Stellungnahmen eingeräumt würden und die „schlicht inakzeptabel“ seien. Der NKR habe mehr als 60 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Ein neuer Vorschlag ziele am Beispiel der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und Standards erfüllen, auch ohne für alles und jedes eine Beauftragte oder einen Beauftragten bestellen zu müssen.