Keine Bewertung der Arbeit des Journalisten-Netzwerks OCCRP
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt eine Bewertung der Arbeit oder möglicher Rechercheergebnisse des Journalisten-Netzwerks OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project) ab. Dies sei nicht ihre Aufgabe, betont sie in ihrer Antwort (21/3013) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2821). Die in der Anfrage aufgeworfenen „Vermutungen und angeführten Quellen würden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert“. Die AfD hatte nach Kontakten, Verbindungen oder Kooperationen der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Bundesbehörde mit dem OCCRP, dem Informationsaustausch zwischen dem OCCRP und europäischen Institutionen und nach Kenntnissen über die Authentizität tschechischer Geheimdienst-Aufnahmen, „die angeblich Oppositionspolitiker mit Geldzahlungen in Verbindung bringen“, gefragt.
Zur Frage nach Geheimdienst-Aufnahmen heißt es in der Antwort, eine Bekanntgabe von Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Methodik und Quellenlage würde weitgehende Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf Aufklärungsschwerpunkte und -potenzial der Nachrichtendienste zulassen. Dadurch könnte die Fähigkeit der Nachrichtendienste, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die erbetenen Informationen berühren nach Regierungsangaben „derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.