Rückbau von Atomkraftwerken geht voran
Berlin: (hib/NKI) Zum 31. Dezember 2024 waren 17,6 Milliarden Euro Rückstellungen für die Abfallverarbeitung, den Nach- und Restbetrieb und den Abbau von Atomkraftwerken (AKW) vorhanden. Die Prüfung der AKW-Betreiber durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führte zu keinen Beanstandungen, schreibt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (21/3030) vorliegendem „Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken“.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen waren wie folgt aufgeteilt: Für den Nach- und Restbetrieb waren 7,2 Milliarden Euro vorgesehen, für Abbauarbeiten 4,6 Milliarden Euro und für die Reststoffbearbeitung und Verpackung der radioaktiven Abfälle sind 5,9 Milliarden Euro ausgegeben
Das Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) vom 27. Januar 2017 sieht eine Berichtspflicht der Betreiber von Kernkraftwerken vor. Die AKW-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, dem BAFA jährlich eine Übersicht zu den Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der AKW-Anlagen sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zu übermitteln. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, inwieweit die Finanzierung der künftig anfallenden Ausgaben für Rückbauverpflichtungen durch die Unternehmen gesichert wird.