09.12.2025 Verkehr — Antwort — hib 686/2025

Keine Lärmschutzanlagen auf Talbrücken der A71

Berlin: (hib/HAU) Die Festsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für den 1996 begonnenen und 2015 beendeten Neubau der 220 Kilometer langen Bundesautobahn A71 erfolgte laut Bundesregierung mit Planfeststellungsbeschluss vom 12. Mai 1999. Darin sei die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen als „nicht erforderlich“ festgehalten worden, „da die geltenden Schallschutzgrenzwerte eingehalten wurden“, heißt es in der Antwort der Regierung (21/3001) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2815). „Maßnahmen, die über den planfestgestellten Zustand hinausgehen, sind nicht geplant“, teilt die Regierung mit.

Zu der von der AfD thematisierten Lärmbelastung durch die Talbrücken Schwarza und Rotes Tal bei Kühndorf heißt es: Dass keine Lärmschutzanlagen auf den besagten Talbrücken eingerichtet sind, sei nicht auf die Bauart der Brücken zurückzuführen, „sondern auf die rechtliche Bewertung im Rahmen der Planfeststellung und den geltenden Kriterien für Lärmvorsorge und Lärmsanierung“.