Bundesprogramm „Integration durch Sport“
Berlin: (hib/STO) Um das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3015) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2840). Darin schrieb die Fraktion, dass das Programm, das mit jährlich 10,9 Millionen Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt werde, darauf abziele, Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, nach welchen Kriterien die Auswahl der Vereine erfolgt. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, erfolgt die Auswahl der Vereine durch die 16 Landessportbünde und -jugenden anhand transparenter Kriterien. Die dort verantwortlichen Teams handelten nach den Grundsätzen der Programmstrategie von „Integration durch Sport“, die unter anderem der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu entnehmen seien. Es gebe transparente Auswahlkriterien für Vereine und „klare Sanktionen/Ausschlussmöglichkeiten für Vereine, die sich entgegen den definierten Zielen verhalten oder positionieren“.