09.12.2025 Inneres — Antwort — hib 689/2025

Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandell

Berlin: (hib/STO) Über Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2849). Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31. Oktober 2025 sind danach seit 2020 insgesamt 241 Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes für 120 betroffene Personen von Menschenhandel und Ausbeutung gespeichert worden.

Die Zahl der weiblichen Betroffenen wird mit 76 und die der männlichen mit 43 angegeben, während in einem Fall das Geschlecht unbekannt ist. Vier waren jünger als 18 Jahre, fünf im Alter von 18 bis 21 Jahren und 111 im Alter von 22 bis 65 Jahren, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach hatten 16 der 120 Betroffenen die nigerianische Staatsangehörigkeit, zwölf die indische, neun die thailändische, acht die ukrainische, sieben die albanische und sechs die bulgarische.