11.12.2025 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 694/2025

Gesetz für Verfahren zu Binnenmarkt-Notfall in der EU

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur „Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) vorgelegt. Mit der Verordnung wurde ein Rahmen von Maßnahmen für den Fall etwaiger zukünftiger Krisen geschaffen, mit dem das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und insbesondere die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet wird.

Mit der Gesetzesänderung werden die Regelungen zur Durchführung der durch die Verordnung (EU) 2024/2748 neu in die Verordnungen (EU) 2016/425 und (EU) 2016/426 eingefügten Bestimmungen geschaffen. Inhaltlich umfasst das Durchführungsgesetz Verfahrensbestimmungen sowie in jedem der beiden geänderten Gesetze einen neuen Bußgeldtatbestand.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung 'zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“