12.12.2025
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 695/2025
Fördergrundsätze von Bundesprogrammen
Berlin: (hib/CHE) Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Näheres regeln die Förderrichtlinien und der jeweilige Zuwendungsbescheid. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/3156) auf eine Kleine Anfrage (21/2872) der AfD-Fraktion, in der diese nach der Förderung von unter anderem der CLAIM gGmbH, von Teilseiend e. V.und der Muslimischen Akademie Heidelberg gefragt hatte.