12.12.2025 Gesundheit — Antwort — hib 695/2025

AG „Impfpflicht“ nach gescheiterten Anträgen aufgelöst

Berlin: (hib/PK) Im Frühjahr 2022 sind nach Angaben der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer etwaigen allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus verschiedene Gruppenanträge aus dem Bundestag beraten worden. Die damalige Bundesregierung habe bei der Erarbeitung der Gruppenanträge im Zuge der üblichen parlamentarischen Zusammenarbeit juristische Hilfestellung geleistet, heißt es in der Antwort (21/3162) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2025) der AfD-Fraktion.

Zu diesem Zweck sei vom Bundesgesundheitsministerium eine interministerielle Arbeitsgruppe „Impfpflicht“ eingerichtet worden. In dieser AG seien auch einzelne Fragen der Abgeordneten zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 fachlich beraten worden.

Am 7. April 2022 hätten die Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht im Bundestag keine Mehrheit erhalten. Damit sei die Grundlage für die Arbeit der AG „Impfpflicht“ entfallen. Es hätten keine weiteren Treffen stattgefunden.